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Eine Elektroschockpistole (oder Distanz-Elektroimpulswaffe oder Taser) ist eine pistolenähnliche Elektroimpulswaffe, die zwei oder vier mit Widerhaken versehene Projektile gegen den Körper der Zielperson schießt und danach kontrollierte elektrischen Schläge durch die mit den Projektilen verbundenen Drähte erzeugt.
FunktionsprinzipDistanzmodusIm Distanzmodus werden aus einer Kartusche zwei Projektile abgefeuert, die eine Geschwindigkeit von etwa 50 m/s erreichen. An den zwei Projektilen sind isolierte Drähte angebracht, die die elektrischen Impulse der Elektroschockpistole auf den Körper der Zielperson übertragen. Die Projektile sind mit Nadeln versehen, Treibmittel ist beim Taser von Taser International Druckgas, beim Taser von Taserton und beim Stinger Schießpulver. Die Projektile werden nicht parallel verschossen, damit sie mit einem höheren Abstand auf der Körperoberfläche einschlagen. Die Nadeln sind mit Widerhaken, ähnlich einem Angelhaken, versehen und sollen möglichst im hautnahen Körpergewebe des Opfers stecken bleiben. Die Wirkung ist in der Praxis von verschiedenen Faktoren abhängig:
Die Reichweite beträgt bis zu etwa 10 m, die Kapsel durchdringt Kleidung bis zu einer Stärke von 5 cm (Herstellerangabe Stinger Systems). Eine Elektroschockpistole kann mit der eingeführten Kartusche nur einmal abgefeuert werden. Jedoch kann ein Gegner, welcher einmal getroffen wurde, mehrmals unter Strom gesetzt werden. Es muss dafür nur entsprechend der Abzug betätigt werden. Die verbrauchte Kartusche kann durch seitliches Drücken der Drucktasten nach vorne weggezogen werden und innerhalb weniger Sekunden durch eine neue ersetzt werden. KontaktmodusIm Kontaktmodus wird der Taser im Körperkontakt mit der Zielperson zum Zufügen von Schmerzen eingesetzt und zielt auf Willfährigkeit zur Schmerzvermeidung und nicht auf Bewegungsunfähigkeit wie im Distanzmodus ab. Die Gegner können mittels der Elektroden an der Pistole oder der verbrauchten Kartusche oder durch leitenden Körperkontakt über einen kurzen Strompfad Elektroschocks ausgesetzt werden. VisierungEine Elektroschockpistole ist entweder mit einem konventionellen Visier oder mit einem Laservisier ausgerüstet. ModelleDie bekanntesten Modelle sind zurzeit die Modelle Taser der Firmen Taserton und Taser International und Stinger. Einfachere Modelle, getarnt als Taschenlampe, sind schon seit den 1970er Jahren in Gebrauch. Der Name „Taser“ stammt als Akronym von Thomas A. Swift’s Electric Rifle aus dem Buch Tom Swift and His Electric Rifle (Victor Appleton, 1911). Bei Distanz- Elektroimpulsgeräten der Fa. Taser International Inc. handelt es sich technisch gesehen um Druckluftwaffen, während die Modelle der Firma Stinger Feuerwaffen sind. WirkungZusätzlich zu der Wirkung einer Elektroimpulswaffe entstehen bei dem Distanzmodus zusätzliche Gefahren. Es können unabhängig von den elektrischen Impulsen Organe wie Augen oder nahe der Körperoberfläche gelegene Arterien verletzt werden. Weiterhin können Wunden bei Entfernung der Widerhaken entstehen. Rechtliche RahmenbedingungenTaser durften in Deutschland bis 1. April 2008 zwar ab einem Alter von 18 Jahren erworben werden, jedoch wurde zum Führen dieser Waffen (mit Kartusche) ein (großer) Waffenschein benötigt. Seit 1. April 2008 unterliegt ein Taser den Verbotsbestimmungen der Anlage 1, Abschnitt 1, Nr. 1.3.6. WaffG. Jeglicher Umgang (Erwerb, Besitz, Führen) mit einem Distanz- Elektroimpulsgerät ist seitdem verboten. VerwendungDie Waffen sollen verwendet werden, um Angreifer, Randalierer, fliehende oder mit Suizid drohende Personen kurz durch Versagen der Kontrolle über die Muskeln und Schmerz handlungsunfähig zu machen. Durch die Verwendung einer „nicht-tödlichen Waffe“ sollen Schäden beim Opfer vermieden werden. Elektroschockpistolen stellen eine Eskalationsstufe unter den eigentlichen Schusswaffen mit geringerem Todesrisiko bereit. Die Waffe dient auch der Selbstverteidigung der Polizeivollzugsbeamten. Weil Elektroschockpistolen dem Opfer große Schmerzen bereiten und dabei vergleichsweise geringe (bleibende) physische Schäden anrichten, eignen sie sich besonders gut, um ein Opfer zu quälen, ohne dass dieses es ohne weiteres (über körperliche Schäden) nachweisen kann („weiße Folter“). Die Wahrscheinlichkeit, dass ein solches Vorgehen erfolgreich strafrechtlich verfolgt wird, ist dementsprechend gering. Die Neigung derjenigen, die im Besitz einer solchen Elektroschock-Waffe sind, diese ohne Not anzuwenden, ist aus diesem Grund hoch anzusetzen. [1] Um diesem Vorwurf zu begegnen, besitzen behördlich benutzte Elektroschockpistolen Einrichtungen, die den Verwender identifizieren sollen, zum Beispiel in Form von mit Seriennummer versehenem Konfetti, das mit den Projektilen verschossen wird, oder von Videokameras, die mit dem Entsichern der Waffe aktiv werden. Weiterhin lassen sich Einsatzparameter über eine Computerschnittstelle der Waffe auslesen. Elektroschockpistolen sind derzeit fast ausschließlich im Besitz von Polizisten. Verwendung im PolizeidienstDeutschlandIn Hamburg verabschiedete der CDU-Senat unter Bürgermeister Ole von Beust und Innensenator Udo Nagel im Juni 2005 ein neues Polizeigesetz, das unter anderem auch die Einführung von Taser-Waffen vorsieht. Nach der Novellierung des bayerischen Polizeiaufgabengesetzes am 14. Dezember 2005 sind nach Art. 61 neben Schlagstock, Pistole, Revolver, Gewehr, Maschinenpistole und Handgranate auch „Elektroimpulsgeräte und vergleichbare Waffen“ als Waffen der bayerischen Polizei zulässig. Die Ständige Konferenz der Innenminister und -senatoren (IMK) hat 2006 empfohlen, dass die Polizei-Spezialeinsatzkommandos aller Bundesländer den Taser anschaffen. SchweizAm 26. Juli 2003 wurde vom Schweizer Bundesamt für Polizeiwesen die Verwendung der Waffen «Advanced Taser M26» und «TASER X26 EMD» («EMD» steht hier für «elektro-muskulare Disruption») durch die Polizeibehörden genehmigt. Die Elektroschock-Waffe «Taser» ist seit Anfang 2005 für die Sondereinheit «Enzian» der Kantonspolizei Bern freigegeben und wurde am 30. Dezember 2006 erstmals eingesetzt. Bundesrat Christoph Blocher (Eidgenössisches Justiz- und Polizeidepartement, EJPD) hat nach Angaben von Parteimitgliedern den Taser an sich selbst ausprobiert und war von den «Vorzügen des Geräts» angetan.[2] ÖsterreichIm Februar 2006 wurden 20 Taser an oberösterreichische Polizisten verteilt. Zum ersten Einsatz eines Tasers kam es am 7. Juli 2006, als ein Polizist bei einer Kontrolle einen professionellen Einbrecher während eines Fluchtversuchs aus etwa zwei Metern Entfernung mit zwei Schüssen außer Gefecht setzte. Nachdem zwischenzeitlich auch für die Justizwache Taser angeschafft worden waren, haben die bekannt gewordenen Todesfälle hier zu einem Umdenken geführt und das Justizministerium hat den Einsatz in seinem Bereich sistiert[3]. Das Innenministerium hält allerdings daran fest[4]. Konsequenterweise ist der Taser daher auch bei der Spezialeinheit WEGA der Wiener Polizei derzeit in Verwendung. England und WalesIm November 2008 wurde bekannt, dass das britische Innenministerium 10.000 Taser bestellt hat. Rund 30.000 Polizei-Beamte sollen im Umgang der Waffe trainiert werden. Alan Campbell, im britischen Innenministerium für die Verbrechensbekämpfung zuständig, bezeichnete das Risiko der Waffen als gering.[5] KritikKritiker wie Amnesty International befürchten eine Herabsetzung der Schwelle zur Anwendung durch die scheinbare Harmlosigkeit der Waffe und verweisen als Beleg auf entsprechende Fälle in den USA (s. Jahresbericht von AI-USA 2004[6]). Da Elektroschockpistolen starke Schmerzen beim Opfer hervorrufen, können sie Kritikern zufolge auch zur inadäquaten Durchsetzung von Autorität von Polizisten gegenüber Zivilisten missbraucht werden. Als Beispiel wurden Fälle aus den USA zitiert, bei denen Taser im Rahmen einer normalen Fahrzeugkontrolle zur Anwendung kamen. In einem auf Video dokumentierten Fall hatte eine Frau sich bei einer Fahrzeugkontrolle geweigert, eine Zigarette zu löschen, ein Telefongespräch zu beenden und aus dem Auto zu steigen, daraufhin wendeten Polizeibeamte mehrmals den Taser auf sie an, auch als sie bereits auf dem Boden lag.[7] Der UN-Ausschuss gegen Folter, der die Einhaltung der UN-Antifolterkonvention der Vereinten Nationen überwacht, brachte im November 2007 in einer Presseerklärung zum Bericht der portugiesischen Regierung zur nationalen Umsetzung der Konvention seine Besorgnis darüber zum Ausdruck, dass der Einsatz des Modells TaserX26 eine Form von Folter sei.[8] Weiterhin sind Elektroschockwaffen ideal zur Folter geeignet, und öffnen somit dem Missbrauch Tür und Tor. Ein Schock ist sehr schmerzhaft, aber im nachhinein nicht nachzuweisen, wenn es nicht zu bleibenden Schäden gekommen ist. Tödliche WirkungTaser International bezeichnet ihr Produkt als nicht-tödliche Waffe und wirbt mit dem Spruch „saving lives every day“ („rettet täglich Leben“). In den USA sind jedoch allein seit 2003 knapp 300 Menschen während oder nach dem Einsatz der Waffe getötet worden.[9], [10] [11] Die Pistole konnte selten als unmittelbare Ursache der Todesfälle sicher nachgewiesen oder ausgeschlossen werden. Nach Vorfällen mit Todesfolge wurden meistens keine eingehenden forensischen Untersuchungen, sondern eher statistische Auswertungen vorgenommen. Korrekt ist die Elektroschockpistole eher als wenig tödliche Waffe („less lethal weapon“) zu bezeichnen. Stinger Systems kennzeichnet das Konkurrenzprodukt mit beiden Formulierungen. In Kanada, wo die Waffen ausschließlich Polizeikräften zugänglich sind, wurden zwischen Juli 2003 und November 2007 18 Todesfälle registriert. Am 14. Oktober 2007 kam der polnische Immigrant Robert Dziekański in Vancouver (Kanada) durch Tasergebrauch ums Leben. Die Aktion der kanadischen Polizei wurde auf einem zeitweise beschlagnahmten Privatvideo festgehalten. Das Video löste weltweite Kritik aus, da die vier kanadischen Polizisten den unbewaffneten Mann 27 Sekunden nach erster Ansprache ohne Notwendigkeit mit einem Taser beschossen hatten, um ihn unmittelbar danach, schmerzerfüllt schreiend am Boden liegend, mit weiteren Tasern zu beschießen. Nach diesem Zwischenfall starben bis Ende November 2007 drei weitere Personen nach dem Einsatz von Tasern durch kanadische Polizisten. PreisVerschiedene Varianten des Tasers sind ab 300 US-Dollar (für einfache Waffen) bis zu 1.000 US-Dollar (für „professionelle Waffen“ ohne Sonderzubehör) erhältlich. SchutzEine Gegenmaßnahme gegen eine Elektroschockwaffe wäre das Tragen von Westen aus Material mit hoher Leitfähigkeit (zum Beispiel Aluminium). Selbst wenn die Nadeln die Weste durchdringen, bildet der metallische Zwischenraum einen elektrischen Kurzschluss zwischen den beiden Elektroden. Dieser Schutz ist jedoch ineffektiv, wenn der Betroffene an einer Stelle getroffen wird, an der keine solche Weste vorhanden ist (zum Beispiel Gesicht, Hände). Quellen und Einzelnachweise
Literatur
Weblinks
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